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   BGH, 12.05.1982 - IVb ZB 859/80   

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https://dejure.org/1982,2076
BGH, 12.05.1982 - IVb ZB 859/80 (https://dejure.org/1982,2076)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1982 - IVb ZB 859/80 (https://dejure.org/1982,2076)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1982 - IVb ZB 859/80 (https://dejure.org/1982,2076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Wege des sogenannten Renten-Splittings - Zulässigkeit der Durchführung des Versorgungsausgleichs zwischen vor dem 1. Juli 1977 geschiedenen Eheleuten - Wirksamkeit einer Vereinbarung bezüglich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587
    Vereinbarung des gesetzlichen Versorgungsausgleichs bei vor dem1.7.1977 geschiedener Ehe

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1814
  • MDR 1982, 1002
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76

    Ehereformgesetz

    Auszug aus BGH, 12.05.1982 - IVb ZB 859/80
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Übergangsregelung (vgl. etwa Dieckmann FamRZ 1976, 635, 638) bestehen nicht, wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (BVerfGE 47, 85 ff).
  • BSG, 21.12.1993 - 12 RK 47/91

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Ehescheidung - Versorgungsbezüge -

    Für Ehescheidungen aus der Zeit vor dem 1. Juli 1977 konnte der Versorgungsausgleich neuen Rechts nicht einmal wirksam vereinbart werden (BGH NJW 1982, 1814).
  • BGH, 23.01.1985 - IVb ARZ 63/84

    Zuständigkeit der Familiengerichte für Ansprüche aus einer vor Inkrafttreten des

    Ob diese Absprache rechtswirksam getroffen werden konnte (verneinend für den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich Senatsbeschluß vom 12. Mai 1982 - IVb ZB 859/80 - FamRZ 1982, 794, bejahend für die Vereinbarung einer nach den Regeln über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bemessenen Ausgleichsrente v. Maydell FamRZ 1977, 172, 184; OLG Celle FamRZ 1979, 45), i s t für die Einordnung als Familiensache unerheblich.
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